RE-FINANZIERUNG DURCH DAS EEG
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In Deutschland werden die Mittel für die Photovoltaik durch Banken oder Investoren bereitgestellt (Finanzierung), der Mittelrückfluss plus Überschuss erfolgt über das EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz (Re-Finanzierung).

Re-Finanzierung durch das EEG

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist die Basis für die erfolgreiche Realisierung vieler Photovoltaikanlagen in Deutschland und wird bereits heute in vielen Ländern der Welt ähnlich umgesetzt.

Volleinspeisung

In der klassischen Version wird der gesamte photovoltaisch erzeugte Strom in das öffentliche Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeist.

SPS Solar

Hierzu wird zusätzlich zum bestehenden Verbrauchszähler ein Einspeisezähler installiert, der den gesamten Strom aus der Photovoltaik erfasst. Die Vergütung erfolgt in der Regel in monatlichen Abschlagszahlungen gleicher Höhe.

Aufdachanlagen mit einer Photovoltaikleistung kleiner als 30 kWp erhalten damit eine Vergütung von 0,2874 EUR/kWh*; die Leistung, die 30 kWp übersteigt wird mit 0,2734 EUR/kWh* vergütet, ab 100 kWp 0,2587 EUR/kWh*, ab 1 MWp nur 0,2157 EUR/kWh*.

Freiflächenanlagen werden nun unterteilt in sog. Konversionsflächen ( z.B. ehem. Militärsperrflächen oder Mülldeponien) mit einer Vergütung von 0,2207 EUR/kWh* und andere geförderte Freiflächen (z.B. Gewerbegebiete) mit 0,2111 EUR/kWh*.
Ackerflächen erhalten seit 1. Juli 2010 keine erhöhte Einspeisevergütung mehr.

Dachanlagen < 30 kWp 30 ... 100 kWp 100 kWp ... 1 MWp ab 1 MWp  
2011 0,2874 0,2733 0,2586 0,2156 EUR/kWh
1. HJ 2012 0,2443 0,2323 0,2198 0,1833 EUR/kWh
  sonstige Freiflächen Konversions-flächen Ackerflächen  
2011 0,2111 0,2207 0,00 EUR/kWh
1. HJ 2012 0,1794 0,1876 0,00 EUR/kWh

Diese Vergütungssätze werden auf 20 Kalenderjahre plus Installationsjahr bezahlt. Somit ist eine Inbetriebnahme am Anfang des Jahres immer interessanter, da das Installationsjahr zusätzlich vergütet wird.

Überschusseinspeisung

Seit 2009 und vorläufig befristet bis zur Inbetriebnahme vor dem 31.12.2013 bietet das EEG die Möglichkeit der Eigennutzung des Stromes. Der Kunde verbraucht seinen photovoltaisch erzeugten Strom zunächst einmal selbst. Hierzu müssen laut EEG Stromerzeugung und –verbrauch nahe beieinander liegen, z.B. das Dach des Einfamilienhauses oder auch die Scheune nebenan sind geeignet.
Die Kombination eines Zwei-Richtungszählers (Stromverbrauch und Photovoltaik) und eines Einspeisezählers (Photovoltaik) ermittelt den tatsächlichen und gleichzeitigen Eigenverbrauch.

SPS Solar

Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung (vgl. Tabelle oben). Davon wird ein fester Betrag abgezogen.

Eigenverbrauchsanteil bis 30% der Energie aus der Photovoltaikanlage
Für den eingespeisten Strom erhält der Kunde ebenso 0,2443 EUR/kWh* zzgl. MWSt; der selbst verbrauchte Anteil wird bei einem Eigenverbrauchsanteil von weniger als 30% – zusätzlich zum eingesparten Strompreis - mit mit 0,0805 EUR/kWh* zzgl. MWSt vergütet. Angesichts eines statistischen Durchschnittsstrompreises von 20,00 ct/kWh netto beträgt der Anreiz somit 3,62 ct/kWh und die wirtschaftliche Einspeisevergütung des Eigenverbrauchsanteils somit 0,2805 EUR/kWh*. Damit lohnt sich die Eigennutzung.

 

Eigenverbrauchsanteil über 30% der Energie aus der Photovoltaikanlage
Für den eingespeisten Strom erhält der Kunde ebenso 0,2443 EUR/kWh* zzgl. MWSt; der selbst verbrauchte Anteil wird bei einem Eigenverbrauchsanteil von über 30% – zusätzlich zum eingesparten Strompreis - mit mit 0,0803 EUR/kWh* zzgl. MWSt für die ersten 30% und mit 0,1243 EUR/kWh* darüber hinaus vergütet. Angesichts eines statistischen Durchschnittsstrompreises von 20,00 ct/kWh netto beträgt der Anreiz somit 8,00 ct/kWh und die wirtschaftliche Einspeisevergütung des Eigenverbrauchsanteils bei z.B. 50% Eigenanteil somit 0,2979 EUR/kWh*. Bei einem Eigenanteil von 100% steigt dieser Wert auf bis zu 0,3111 EUR/kWh. Damit lohnt sich der Eigenverbrauch richtig.

 

Eigenverbrauch Gebäudeanlagen
bis 30 kWp
Gebäudeanlagen
30 ... 100 kWp
Gebäudeanlagen
100 ... 500 kWp
 
bis
30 %
ab
30 %
bis
30 %
ab
30 %
bis
30 %
ab
30 %
2011 0,1236 0,1674 0,1095 0,1533 0,0984 0,1386 EUR/kWh
1. HJ 2012 0,0805 0,1243 0,0685 0,1123 0,0560 0,0998 EUR/kWh

Angesichts potenziell steigender Strompreise kann diese Kombination in Zukunft finanziell aber sehr interessant werden.

Ein Umstieg von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung kann jederzeit durch Umbau des Zählerschrankes und Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen.

Übrigens ist es stets unerheblich, ob der Betreiber der Photovoltaikanlage beim örtlichen Netzbetreiber seinen Strom bezieht oder vonanderswo.

* = die genannten Werte gelten für das 1. Halbjahr 2012 als Inbetriebnahmedatum.

Zum 1. Januar 2012 sank die Einspeisevergütung um 15%. Weitere Förderanpassungen sind aber vorgesehen, deren Höhe wird aufgrund des tatsächlichen Zubaus von Photovoltaikanlagen bemessen. So ist mittlerweile auch eine unterjährige Degression der Förderung zum 1. Juli 2012 vorgesehen. Diese Förderpraxis spricht für eine rasche Realisierung der Photovoltaikanlage.

Quelle: BSW Solar

Weitere Details der Förderänderung können Sie dem Hintergrundpapier des Bundesverbandes Solarwirtschaft entnehmen:
PDF Download Hintergrundpapier des Bundesverbandes Solarwirtschaft als PDF-Datei